Kurzarbeit

Durch die Krise – Fragen und Antworten

Vorbemerkung. Haftungsausschluß

Alle Aussagen, die im Folgenden getroffen werden sind keine Rechtsberatung und werden nach bestem Wissen und Gewissen gemacht. Sie beziehen sich auf den aktuellen Wissensstand – sich täglich ändernden Wissensstand – vom 20.03.2020. Eine Haftung gegenüber dem Herausgeber kann hieraus in keinem Fall abgeleitet werden.

Warum Kurzarbeit?

Mit dem Kurzarbeitergeld sollen Unternehmen – somit auch Praxen/Freiberufler mit Angestellten – von den Lohnkosten im Krisenfall entlastet werden, wobei der Einkommensverlust bei den Angestellten zum Teil in Form von Kurzarbeitergeld von der Arbeitsagentur ausgeglichen wird.

Zustimmung der Arbeitnehmer

Ohne Zustimmung der Arbeitnehmer kann keine Kurzarbeit eingeführt werden. Im Idealfall ist im Arbeitsvertrag bereits eine Klausel enthalten, die die Möglichkeit der Kurzarbeit einräumt.

Hierzu ein Formulierungsvorschlag

Sehr geehrte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,

wegen der Corona Krise ist anzunehmen, dass die wirtschaftliche Lage unserer Praxis beeinträchtigt wird.

Wir haben daher vor, für den Zeitraum vom __________ bis zum _________ Kurzarbeit einzuführen. Der Umfang der Kurzarbeit ist in der aktuellen Situation nicht absehbar und kann unter Umständen auch Kurzarbeit „Null“ erreichen.

Um der Gefahr von Entlassungen vorzubeugen bitten wir Sie, Ihr Einverständnis zur Durchführung und zum Umfang der Kurzarbeit durch Unterzeichnung dieser Vereinbarung schriftlich zu erklären.

Ort, Datum

Arbeitnehmer

Wann kann Kurzarbeitergeld beantragt werden?

Zur Zeit gelten folgende Voraussetzungen für den Antrag des Kurzarbeitergeldes

1) der Arbeitsanfall sinkt epedemiebedingt

2) die Arbeitnehmer wegen dürfen wegen behördlicher Anordnung nicht arbeiten

3) der Arbeitsausfall muß mindestens 10% der Arbeitnehmer betreffen

Aber Achtung: Werden Mitarbeiter vorbeugend zur Vermeidung von Ansteckungsgefahren in häusliche Quarantäne geschickt, ist dies (zur Zeit) kein Fall, bei dem eine Lohnkostenreduzierung unter die Regelung des Kurzarbeitergeldes fällt.

Müssen alle Mitarbeiter betroffen sein?

Nein – Kurzarbeit kann für alle oder auch nur für einen Teil der Mitarbeiter eingeführt werden.

Wie weit kann die Arbeitszeit reduziert werden?

Die Anpassung kann für jeden Mitarbeiter unterschiedlich sein. Auch eine Reduzierung der Arbeitszeit auf null ist möglich.

Wo wird der Antrag für Kurzarbeitergeld gestellt?

Kurzarbeitergeld muss vom Arbeitgeber bei der örtlichen Arbeitsagentur beantragt werden.

Wie wird der Antrag gestellt?

Der erwartete Arbeitsausfall wird vom Arbeitgeber gegenüber der Arbeitsagentur angezeigt. Die Anzeige muss bei der für den Bezirk zuständigen Agentur für Arbeit eingehen (https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/download-center-unternehmen). Das Formular finden Sie an dieser Stelle der WebSeite. Hier finden Sie auch eine wertvolle Hilfe zur Berechnung des Kurzarbeitergeldes, um Auskunft für Ihre Moitarbeiter geben zu können.

Welche weiteren Voraussetzungen hat das Kurzarbeitergeld?

Der epidemiebedingte Arbeitsausfall muss vorübergehend und darf nicht vermeidbar sein.

Weiterhin ist zu berücksichtigen,

1) dass vorrangig (mindestens der aus dem Vorjahr übertragene) Urlaub abgebaut wird

2) die Arbeitszeitguthaben (Überstunden) müssen vollständig abgebaut werden

Sieht die betriebliche Organisation das Führen von Arbeitszeitkonten vor, kann das bedeuten,

1) dass nicht nur Guthaben abgebaut, sondern auch

2) Negativsalden aufgebaut werden müssen

Anm.: In der letzten Frage ist womöglich mit Anpassungen zu rechnen.

Beschäftigungsverhältnis

1) Der Arbeitnehmer steht in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis

2) Zum Arbeitsverhältnis werden Versicherungsbeiträge angeführt, somit fallen (im Normalfall) sog. 450€ Beschäftigte nicht unter diese Regelung

Wie hoch ist das Kurzarbeitergeld und wie lange wird es gezahlt?

1) das Kurzarbeitergeld beträgt 60% der Nettoentgeltdifferenz

2) 67 % Prozent, wenn der Arbeitnehmer unterhaltspflichtig ist

3) Maximale Bezugsdauer 12 Monate. Sie kann vom Bundesarbeitsministerium auf bis zu 24 Monate verlängert werden.

Welche Kosten verbleiben für den Arbeitgeber?

Wenn die Arbeitszeit nicht auf null reduziert wird

1) Zahlt der Arbeitgeber für „seinen Anteil“ das Entgelt zzgl. der darauf entfallenden Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung

2) Die Arbeitsagentur übernimmt die weiteren Sozialbeiträge

Liquiditätsbelastung des Unternehmens

Der Zuschuss von der Agentur für Arbeit wird an den Arbeitgeber ausgezahlt, der diesen zusammen mit der Gehaltsabrechnung überweist.

Aufstockung durch Arbeitgeber

Da das Kurzarbeitergeld nicht 100 % des bisherigen Nettogehalts abdeckt, hat der Arbeitgeber die Möglichkeit, das Kurzarbeitergeld aufzustocken. So kann das Nettogehalt auf bis zu 100 % aufgestockt werden. Diese Zuschüsse sind für Arbeitnehmer jedoch steuerpflichtig.